Beachten Sie, dass auf dem Flohmarkt ausschliesslich Gebrauchtwaren verkauft werden dürfen. Der Verkauf von Neu-, Muster-, bzw. Konkurswaren aller Art aus Liquidation oder Restposten sowie Massenverkauf von Textilien ist untersagt. Der Flohmarkt ist keine Kleiderbörse. Der Anteil an Textilien darf maximal 25% betragen.
Verkäuferinnen und Verkäufer setzen sich an ihrem Stand bei der Kundschaft aktiv für die Einhaltung der Vorgaben ein.
Folgende Bedingungen und Auflagen gelten:
Flohmarkt - Verbindliche Regeln und Bedingungen
Mit der Teilnahme am Flohmarkt erklären die Verkäuferin/der Verkäufer ihr Einverständnis mit den Vorgaben.
Die Standplätze können jeweils drei Wochen vor dem Samstags-Flohmarkt online ausgewählt, bestätigt und bezahlt werden (Verkaufsstart ab Samstag, 12. April 2025, 8:00 Uhr). Pro Markttag ist maximal ein Platz pro Anbieter buchbar. Pro Jahr kann maximal ein Marktdatum gebucht werden.
Für Anfragen von Standplätzen für Rollstuhlfahrende wenden Sie sich bitte per E-Mail an maerkte@stadtluzern.ch oder Tel. 041 208 79 19 (Dienstags 13:00 – 15:00 Uhr und Freitag, 10:00 bis 12:00 Uhr).